Anschlussvoraussetzungen
Sie bauen neu? Sie möchten einen Netzanschluss für die Gas- oder Elektrizitätsversorgung beantragen? Informieren Sie sich über die technischen Anschlussbedingungen sowie die rechtlichen Grundlagen der NAV, NDAV und der AVBWasserV.
Netzanschluss (Neuanschluss) Gas, Wasser und Elektrizität
Die Netzanschlüsse müssen durch Sie oder Ihren zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmer bei den Stadtwerken Uelzen schriftlich beantragt werden.
Zur Beantragung benötigen wir folgende wichtige Unterlagen von Ihnen:
- Grundrissplan des Hauses im Maßstab 1:500
- Lageplan des Hauses im Maßstab 1:500
- Genaue Ortsangabe des Hausanschlussraumes und der geplanten Hauseinführung
- Bei Gas-Netzanschlüssen zusätzlich die Angabe der maximal benötigten Netzanschlussleistung - diese Angabe erfahren Sie in der Regel von Ihrem Architekten/Planer oder Ihrem ausgewählten und zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen.
- Bei Elt.-Netzanschlüssen muss zusätzlich die sogenannte Fertigmeldung durch Ihr bei den Stadtwerken Uelzen zugelassenes Elektroinstallationsunternehmen vorliegen.
Sobald Sie alle nötigen Informationen zusammengetragen haben, vereinbaren Sie mit uns unter der kostenlosen Hotline 0 800/25 25 25 8 einen persönlichen Termin. Hier wird nun das Angebot für Ihren Netzanschluss direkt erstellt und Sie können gleich einen möglichen Wunschtermin zur Herstellung des Netzanschlusses mit uns vereinbaren.
Sollten Sie nicht persönlich vorbeikommen können, senden Sie uns die Unterlagen einfach zu. Sie erhalten dann kurzfristig unser Angebot.
Für Gas- und Wasser-Netzanschlüsse größer DN 80/100 wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung unter der Telefon-Nr. 0581/960-233.
Für Elt.-Netzanschlüsse größer 3 x 100 A wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung unter der Telefon-Nr. 0581/960-190 oder -221.
Änderungen an Netzanschlüssen Gas, Wasser und Elektrizität
Es gelten die Bestimmungen der NAV/NDAV oder der AVBWasserV.
Technische Anschlussbedingungen Elektrizitätsversorgung
Grundsätzliche Anforderungen an die Art der Anbringung des Hausanschlusses an andere Anlagenteile im Umfeld des Hausanschlusses und für den Betrieb Ihrer Anlage sind in dem Regelwerk „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2000)“ festgelegt. Diese sind durch den Anlagenbetreiber einzuhalten.
Berechtigte für die Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten
Als Verteilungsnetzbetreiber sind wir nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) verpflichtet, ein Verzeichnis zu führen, in dem Elektroinstallateure, die Anlagen an unserem Verteilungsnetz errichten, erweitern, ändern oder unterhalten dürfen, eingetragen sein müssen.
Bei der Wahl Ihres Elektroinstallateurs versichern Sie sich bitte, dass dieser in unser Installationsverzeichnis eingetragen ist.
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