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Zahlungsprobleme: Was ist im Falle des Zahlungsverzuges zu tun?

Rechnungen und Abschläge sind pünktlich zu zahlen. Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmal nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Kundenservice. Nur dann haben wir die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung zu suchen.

Werden Rechnungen und Abschläge nicht bis zu den angegebenen Fälligkeiten beglichen, stellen wir kostenpflichtige Mahnungen zu. Noch teurer wird die Einstellung der Versorgung, da wir Ihnen in diesem Fall die Sperrkosten berechnen müssen. Warten Sie also nicht die erste kostenpflichtige Mahnung ab, sondern nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Damit vermeiden Sie unnötigen Ärger und hohe Kosten, die sich schnell auf über 250,- Euro summieren können.

Wenden Sie sich frühzeitig an uns unter unserer kostenlosen Servicehotline: 0800/25 25 25 8 oder besuchen Sie uns in unserem Service-Center in der Veerßer Straße 77a in Uelzen. 

Automatischen Bankeinzug aktivieren

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, ziehen wir die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit automatisch von Ihrem Konto ein. Somit verpassen Sie zukünftig keine offene Rechnung und sind immer auf der sicheren Seite!

Sollten Sie sich gegen das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, müssen Sie selbstständig die Zahlungstermine im Blick behalten und rechtzeitig überweisen.

SEPA-Mandat erteilen

Sperrankündigung - sofort handeln!

Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln.Weitere Mahnungen heben diesen Sperrtermin nicht auf.

Dazu bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeit an:


Schritt 1: Zahlen Sie den genannten Betrag bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Sperrung in bar bei einer Bank Ihrer Wahl ein.
Schritt 2: Den von der Bank abgezeichneten Einzahlungsbeleg legen Sie am selben Tag bis spätestens eine Stunde vor Öffnungsende im mycity Service-Center, Veerßer Str. 77a in Uelzen, vor.
Hinweis: Die Zahlung per Überweisung einen Tag vor und am Tag der Sperre ist aufgrund des zeitlichen Verzuges ausgeschlossen! Um sicher gehen zu können, raten wir Ihnen immer, einen Beleg einzureichen.

 

Entsperrung

Voraussetzung für Ihre Entsperrung ist, dass Sie alle offenen Forderungen, dazu zählen auch Außenstände aus ehemaligen Wohnungen, beglichen haben. Zur Wiederaufnahme der Versorgung setzen Sie sich mit uns in folgenden Zeiträumen in Verbindung:

Montag bis Donnerstag    08:00 - 15:00 Uhr
Freitag                              08:00 - 11:00 Uhr

Um die Wiederaufnahme der Versorgung am gleichen Tag zu gewährleisten, ist der Nachweis über die erbrachte Zahlung mit mindestens zweistündigem Vorlauf zu erbringen. Zur Entsperrung müssen Sie vor Ort sein, da unser Monteur kein Sicherheitsrisiko eingeht, wenn die Versorgung wieder aufgenommen wird.
Eine Übersicht der wichtigsten Kostenbestandteile im Mahnverfahren finden Sie in unserem Downloadcenter.

 

Hilfsangebote

 

Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben und Unterstützung benötigen, können Sie verschiedene Hilfsangebote und staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung in Anspruch nehmen. 

An diese örtlichen Behörden und anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen können Sie sich wenden:

Diakonie Uelzen 

  • Beratungsstelle.uelzen@lebensraum-diakonie.de, Telefon-Nr. 0581/30661, Beratungsangebot ob und inwieweit Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt übernommen werden können.

Caritas Uelzen 

  • https://www.caritas-uelzen.de, Telefon-Nr. 0581/97655-0, Existenzsicherung im Rahmen Sozialer Schuldnerberatung als kostenloses Beratungsangebot.

Schuldnerberatung Lüneburger Heide e.V. Beratungsstelle Uelzen

  • www.SBLH.de, Schuldnerberatung Lüneburger Heide e.V. Beratungsstelle Uelzen, Telefon-Nr. 0581/90 64 9963 Hilfe beim Pfändungsschutz, durch P-Kontobescheinigungen oder Anträgen bei Gericht, Überprüfung von Forderungen und Lohnpfändungen, außergerichtliche und gerichtliche Schuldenregulierung, (Vorbereitung von Insolvenzen), Beratung aller Bürger*innen auch Selbstständigen und Gewerbetreibenden.

Sozialamt Uelzen

  • sozialamt@landkreis-uelzen.de, Telefon-Nr. 0581/82-0, Prüfung der Kostenübernahme im Rahmen eines Darlehens nach dem SGB XII.

Agentur für Arbeit Uelzen 

  • Agentur für Arbeit Uelzen, Lüneburger Str. 72, 29525 Uelzen, Telefon-Nr. 0800/4555500. Für Leistungsempfänger SGB II: 0581 / 939 496

Land Niedersachsen 

 

Zur Abwendung der bevorstehenden Sperrung der Stromzufuhr/Gaszufuhr bieten wir Ihnen die folgende Abwendungsvereinbarung an, wonach Sie den Zahlungsrückstand mittels einer zinsfreien monatlichen Ratenzahlung ausgleichen können, sowie einer Regelung über unsere Verpflichtung zur Weiterversorgung (im Falle eines Grundversorgungsvertrages bzw. der Ersatzversorgung nach Maßgabe der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen bzw. im Falle eines Vertrages außerhalb der Grund-/Ersatzversorgung nach Maßgabe der mit Ihnen vereinbarten Vertragsbedingungen), soweit bzw. solange Sie Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen aus dem Versorgungsvertrag bzw. Versorgungsverhältnis erfüllen (dies bedeutet insbesondere, dass Sie die von uns berechtigterweise geforderten Abschläge und Rechnungsforderungen pünktlich und vollständig bezahlen). Wenn Sie also eine Abwendungsvereinbarung mit uns schließen möchten, melden Sie sich bitte bei uns.
Das Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier abrufen:

Abwendungsvereinbarung

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