Veröffentlichungspflichtige Informationen

 

§§ 36 und 38 EnWG: Grund- und Ersatzversorgung


Grundversorger ist nach § 36 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Stadtwerke Uelzen GmbH ist damit Grundversorger für die leitungsgebundene Stromversorgung im Netzgebiet der Stadt Uelzen.

Nach § 38 EnWG ist der Grundversorger auch Ersatzversorger. Als Grund- und Ersatzversorger tritt die Stadtwerke Uelzen GmbH bei allen Endkunden ohne gültigen Stromliefervertrag (Niederspannung) automatisch bei Entnahme von Energie als Versorger auf. Durch die Entnahme von Energie wird ein Vertragsverhältnis begründet. 

Die Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung können Sie hier herunterladen.

Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Uelzen GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden

 


 

Hinweise zum Streitschlichtungsverfahren


Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, können Sie an unser Haus per Post (Stadtwerke Uelzen GmbH, Im Neuen Felde 105, 29525 Uelzen), telefonisch (0800 / 25 25 25 8) oder per Email () richten.

Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.   

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Tel: 030/27 57 240-0, Mo.-Fr. 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mail: 
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.  

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den  Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: .


 

Hinweise zum Strompreis

Einen Überblick, aus welchen Bestandteilen sich der Strompreis zusammensetzt und wie sich explizit der Anteil von Steuern und Abgaben gestaltet finden Sie hier.


 

Hinweis auf die Anbieterliste der Bundeszentrale für Energieeffizienz


Die Anbieterliste der Bundeszentrale für Energieeffizienz ist zu finden unter www.bafa.de


 

Hinweis auf Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen 


Energieeffizienz wird immer wichtiger! Wir helfen Ihnen, den Energieverbrauch in Ihrem Haushalt zu optimieren. Sprechen Sie uns einfach an. 


Zusätzliche Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: http://ganz-einfach-energiesparen.de