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Seit Juni ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die Änderungen beim Wechsel eines Stromanbieters zur Folge hat: Der sogenannte Marktkommunikationsprozess muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden können. Das ist Teil der Energiewirtschafts-Novelle, die der Bundestag bereits 2021 verabschiedet hat. Ab Juni 2025 wird diese Regelung von der Bundesnetzagentur (BNetzA) deutschlandweit umgesetzt. Der Gas-Lieferantenwechsel soll nach aktuellem Stand von den Veränderungen im Strombereich unberührt bleiben.
Um Ihren Umzug reibungslos zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, dass sie uns Ihren Umzug direkt mit Bekanntwerden mitteilen. Bei kurzfristigen oder verspäteten Meldungen können unvorhergesehene Verzögerungen auftreten.
Ja, innerhalb des gleichen Netzgebiets ist dies möglich.
Bei einem Umzug in ein anderes Netzgebiet, beraten Sie unsere Mitarbeitenden gern zu für Sie passenden alternativen Produkten.
Nein, die notwendige Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernehmen wir als Energielieferant für Sie.
Wenn ein Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann es passieren, dass Sie automatisch dem Tarif des lokalen Grundversorgers zugeordnet werden, der oft etwas teurer ist. Ihre Energieversorgung bleibt aber in jedem Fall gesichert, wir müssen lediglich mit Ihnen gemeinsam nach einem neuen fristgerechten Termin für den Lieferbeginn suchen.
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über diese wichtigen Schritte.
Beim Eigentumswechsel sollte die Zählerstanderfassung idealerweise direkt im Notartermin erfolgen.
Das mycity Service-Center steht bei allen Fragen zur Verfügung!
mycity Service-Center
Veerßer Straße 77a
29525 Uelzen
Mo – Mi: 08:00 bis 16:00 Uhr
Do: 08:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns unter: 0800 / 25 25 25 8