Sprechen Sie uns an, sobald Sie merken, dass es zu Schwierigkeiten kommen kann. Je früher wir Bescheid wissen, desto besser können wir Sie unterstützen – zum Beispiel mit einer Ratenzahlung auf Ihre Rechnungsbeträge.
Ratenzahlungen sind bis zum 15.01. des Folgejahres möglich. Werden mehr als drei Raten vereinbart, fällt mit der ersten Rate eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 € an. Auch Schlussrechnungen können auf Wunsch in bis zu 24 Monatsraten beglichen werden. Für Abschlagszahlungen können wir allerdings keine Raten vereinbaren, da diese bereits monatlich gezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen ausschließlich Privatkund*innen vorbehalten sind.
Bei einer drohenden Versorgungssperre besteht die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung schriftlich abzuschließen. Diese steht jedoch ausschließlich Kund*innen der Grundversorgung zur Verfügung. Liegt der offene Betrag über 300 €, kann die Rückzahlung in monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erfolgen. Die Abwendungsvereinbarung ist dabei vollständig zins- und gebührenfrei.
Rufen Sie uns einfach an: 0800 / 25 25 25 8 oder kommen Sie persönlich in unserem Service-Center in der Veerßer Straße 77a, 29595 Uelzen vorbei.