Welchen Ökostrom hätten Sie gerne?


mycity macht Ihnen die Wahl des richtigen Stromproduktes einfach: denn zum einen liefern wir Ihnen ausschließlich Energie aus 100% Ökostrom – ohne Atomkraft und ohne Kohle.
Zum anderen können Sie sich auf ein einfaches und übersichtliches Preissystem freuen. Zwei Produkte, ein Festpreis- und ein Angebot, stehen zur Wahl.

Welcher der günstigste ist, rechnet unser online Preisrechner direkt für Sie aus.


Unsere Ökostromprodukte

  • mycity fix: Ökostrom zum Fixpreis

    mycity fix: Strom zum Fixpreis

    mycity fix ist das Stromprodukt, mit dem man rechnen kann. Legen Sie Ihren Strompreis für zwei Jahre an die Leine und profitieren Sie von Planungssicherheit. Mit diesem Produkt können Sie Ihren Haushalts-Etat mittelfristig planen – mehr Sicherheit geht nicht. Da Sie sich mit der Wahl dieses Produktes zwei Jahre für mycity entscheiden, können auch wir beim Energieeinkauf einsparen. Diesen Vorteil geben wir an Sie weiter, inklusive aller mycity pluscard-Vorteile.

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    • 100% Naturstrom
    • Planungssicherheit für 24 Monate
    • Keine Preissteigerung während der Laufzeit (Festpreis)
    • mycity pluscard-Vorteile genießen


    Ihr Ökostrompreis (ab 01.07.2011)

    • Grundpreis (brutto) pro Jahr: 72 Euro
    • Arbeitspreis pro kWh: 24,20 Cent
  • mycity fiff: Energiesparen wird belohnt

    mycity fiff: (P)fiffig Strom sparen

    mycity fiff ist das (p)fiffige Stromsparprodukt für Singlehaushalte mit einem jährlichen Mindestverbrauch von 1.000 kWh. Dieses Produkt besitzt keinen Grundpreis. Damit gilt das Prinzip: Je weniger Strom Sie verbrauchen, desto mehr können Sie an Energiekosten sparen. Da Sie auf Wunsch auch die mycity pluscard erhalten, können Sie sich kostenlos ein Energiekosten-Messgerät in unserem Kundenzentrum ausleihen und so gezielt Ihren Energiefressern auf die Schliche kommen. Darüber hinaus genießen Sie auch alle weiteren mycity pluscard-Vorteile.

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    • 100% Naturstrom
    • Kein Grundpreis
    • Preis für 1 Jahr fest
    • Volle Kostentransparenz
    • Kostenloses Ausleihen eines Energiekosten-Messgerätes
    • mycity pluscard-Vorteile genießen


    Ihr Ökostrompreis (ab 01.07.2011)

    • Arbeitspreis (brutto) pro kWh: 29,50 Cent

     

  • Grund- und Ersatzversorgungstarif

    Grund- und Ersatzversorgungstarif

    Der Grund- und Ersatzversorgungstarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, den alle Grundversorger anbieten müssen. Er ist mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündbar. Dadurch ist für uns eine Planung der Energiebeschaffung nur schwer möglich. Dieses schlägt sich im Energieeinkaufspreis nieder. Jeder Kunde, der sich nicht für eines unserer neuen Produkte entscheidet, fällt automatisch in diesen Tarif und genießt sowohl 100 % Naturstrom als auch die mycity pluscard-Vorteile.

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    • 100% Naturstrom
    • Keine Vertragsbindung
    • Kurzfristige Kündigungsfristen
    • mycity pluscard-Vorteile genießen
    • nur im Netzgebiet der Stadtwerke Uelzen verfügbar

       

    Ihr Ökostrompreis (ab 01.07.2011)

    • Grundpreis (brutto) pro Jahr: 72 Euro
    • Arbeitspreis (brutto) pro kWh: 24,70 Cent


  • Versorgungsbedingungen

    Am 08.11.2006 ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzt künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) und gilt automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifverträge).

    Für vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden – das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen – gilt die StromGVV ab dem 08.05.2007.

    Zusätzlich zur StromGVV treten mit Wirkung zum 01.07.2007 die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Uelzen GmbH zur StromGVV in Kraft und ersetzen die bisherigen ergänzenden Bedingungen zur AVBEltV.

    Zusätzliche Informationen

    StromGVV
    Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.

  • Streitschlichtungsverfahren

    Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

    Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, können Sie an unser Haus per Post (Stadtwerke Uelzen GmbH, Im Neuen Felde 105, 29525 Uelzen), telefonisch (0800 / 25 25 25 8) oder per Email () richten.

    Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.   

    Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

    Schlichtungsstelle Energie e. V.
    Friedrichstraße 133
    10117 Berlin

    Tel: 030/27 57 240-0, Mo.-Fr. 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    E-Mail: 
    Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.  

    Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den  Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: .

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