mycity pluscard
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Ab dem 25. Juli kommt es zu Änderungen im Liniennetz der Stadtbuslinie 1. Bis auf weiteres werden aufgrund von Baumaßnhemen die Haltestellen Oldenstädter Straße sowie Am Alten Kreishaus nicht mehr angefahren.
Ersatzhaltestellen befinden sich Am Barkhagen sowie in Oldenstadt Am Platz.
Mit Start zum Schulbeginn am 10. Januar verkehrt der Stadtbusverkehr wieder nach regulärem Fahrplan. Es greift weiterhin die 3G-Regel und das Tragen einer FFP2-Maske ist zwingend erforderlich.
Hier geht es zum Fahrplan
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 24. November 2021 die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr. Mitfahren darf nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist.
Entsprechende Nachweise können sowohl ausgedruckt als auch in digitaler Form auf dem Handy vorgezeigt werden. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt stichprobenartig.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schüler*innen sind von der Testpflicht ausgenommen und benötigen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.
Weiterhin gilt während der Beförderung die Maskenpflicht und das Tragen einer FFP2 oder medizinischen Gesichtsmaske ist weiterhin notwendig. Ausgenommen von den Regelungen sind Personen mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung, gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die mit ihnen kommunizieren und Kinder unter sechs Jahren.
Seit dem 2. September 2021 kommt es rund um das Rathaus zu umfangreichen Änderungen im Stadtbusverkehr und der neue zentrale Busumsteigeplatz ist ab sofort der Hammerstein-Parkplatz. Grund dafür sind erforderliche Bauarbeiten in der Uelzener Innenstadt.
Das Ende der Einschränkungen ist aufgrund der umfangreichen Arbeiten nicht genau absehbar, prognostiziert wird Oktober 2022. „Die Modernisierungsmaßnahmen haben auch auf alle Linien unseres mycity Busnetzes Auswirkungen. Unter anderem muss der ZOB am Rathaus vorübergehend weichen. Dafür ist dann aber ein Ersatz-ZOB am Hammerstein-Parkplatz eingerichtet”, erklärt Markus Schümann, Geschäftsführer der Stadtwerke Uelzen.
Während der Baumaßnahmen entfallen folgende Haltestellen der Linien 1 bis 6 sowie 71:
Neu angefahren werden dafür:
Hier finden Sie alle aktuellen Downloads aus dem Bereich Mobilität.
Unter anderem:
Aktuell greifen die HVV-Bedingungen nur auf dem Schienenverkehr ab/nach Uelzen.
Weitere Zeitkarten werden in den Stadtbussen bislang noch nicht anerkannt.
Finanziell Schwächere (Sozialtarif): Empfänger von ALG 2, Grundsicherung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag und Wohngeld. Berechtigungsnachweis bei Lebensraum Diakonie Uelzen e.V. erhältlich.
Die Berechtigungskarten werden beim Lebensraum Diakonie Uelzen e.V.nach dem Vorzeigen des entsprechenden Leistungsnachweises zu folgenden Zeiten ausgegeben:
montags |
9-12 Uhr 14-16 Uhr |
Haus der Diakonie in Uelzen, Hasenberg 2 |
mittwochs |
9-12 Uhr 14-16 Uhr |
Diakonie in Uelzen, Hasenberg 2 |
donnerstags (ab 9.1.) |
14-16 Uhr |
Mehrwertladen Uelzen, Schuhstraße 34-38 |
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0581 97 18 95 20.
E-Mail: haus-der-diakonie(at)lebensraum-diakonie.de
Ansprechpartnerinnen sind Tanja Mainz und Claudia Wende.
Telefonische Anfragen zu Bustarifen und Fahrtzeiten über die mycity Hotline werden direkt von der DB Regio Bus Nord GmbH für die RBB als unseren zuständigen Busbetreiber angenommen. Beschwerden werden nach wie vor über mycity direkt bearbeitet.
In den mycity Bussen sind ausschließlich Stadtbuskarten (Stadtbusliniennetz) erhältlich. Bei Fahrten über das Stadtgebiet hinaus gilt der Tarif der RBB.
Die gewohnten Vorteile des pluspunkt-Tarifs gelten weiterhin.
Das neue Mobiliätsangebot einschließlich der neuen Linienführung, Busfahrplänen und Bustarifen wurde gemeinsam von mycity und der Stadtverwaltung in verschiedener Ausführung erbeitet und anschließend den lokal-politischen Gremien wie den Ortsräten und dem enstprechenden Ausschuss zur Abstimmung bereit gestellt.
Den finalen Beschluss über das aktuelle Mobliltätsangebot ab 1.1.2020 fasste der Stadtrat im März 2019. Daraufhin reichten die Stadtwerke Uelzen GmbH als Betreiber des Öffentlichen Nahverkehrs in Uelzen den Antrag dazu bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) zur Genehmigung ein, die diesen bewilligte.