Für die Stadtwerke Uelzen steht die Versorgungssicherheit von Strom, Erdgas und Trinkwasser in der Hansestadt Uelzen an erster Stelle. Dabei sehen wir uns in der Verantwortung eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung voranzutreiben. Wie wichtig das ist, haben uns die vergangenen Jahre gezeigt.
Gegenwärtig ist die Energieversorgung in Deutschland stabil. Doch auch wenn sich die Lage auf den Energiemärkten vorerst entspannt hat, bleibt ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen wichtig.
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Lage bei mycity und weitere Neuigkeiten zum Unternehmensgeschehen.
Die MwSt. auf Erdgas die seitdem 01.10.22 reduziert wurde, wird ab dem 01.01.24 wieder auf 19 % angehoben.
Zur längerfristigen Dämpfung der Belastungen durch gestiegene Energiekosten hat die Bundesregierung die Erdgaspreisbremse eingeführt. Damit zahlen Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio kWh Erdgas im Jahr verbrauchen, für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Bruttoarbeitspreis von 12,00 ct/kWh. Die Differenz zum vereinbarten Tarif-Arbeitspreis übernimmt der Staat. Das gilt auch für die Grund- und Ersatzversorgung. Für den darüberhinausgehenden tatsächlichen Verbrauch wird der vertraglich vereinbarte Tarifarbeitspreis fällig. Die Erdgaspreisbremse gilt aktuell vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Als Folge aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts, wurde die ursprünglich bereits beschlossene Verlängerung der staatlichen Preisbremse für Strom und Gas zum Jahresende 2023 eingestellt.
In Anbetracht dieser politischen Widrigkeiten, sehen wir uns als kommunaler Energieversorger umso mehr in der Pflicht, für unsere Kund*innen umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die vereinbarte Deckelung für 80% Ihrer Energieverbrauchsmenge bis zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit im September 2024 weiterhin garantiert ist. Zusatzbelastungen durch wegfallende staatliche Förderungen trägt mycity.
Zur längerfristigen Dämpfung der Belastungen durch gestiegene Energiekosten hat die Bundesregierung die Strompreisbremse eingeführt. Damit zahlen Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, für 80 Prozent ihres vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Bruttoarbeitspreis von 40,00 ct/kWh. Die Differenz zum vereinbarten Tarif-Arbeitspreis übernimmt der Staat. Das gilt auch für die Grund- und Ersatzversorgung. Für den darüber hinausgehenden tatsächlichen Verbrauch wird der vertraglich vereinbarte Tarifarbeitspreis fällig. Die Strompreisbremse gilt aktuell vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Laut der Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland aktuell stabil und die Ausgangslage für diesen Winter deutlich besser als vor einem Jahr.
Hier finden Sie unsere Tipps zum Energie sparen.
Wir entwickeln bereits neue Produktlösungen und werden frühzeitig mit Verlängerungsoptionen zu bestmöglichen Konditionen ab dem 01.10.2024 auf Sie zukommen.
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